Bewerbungen sind das ganze über Jahr möglich, solange Mittel zur Verfügung stehen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Vor der Auszahlung muss eine Zusage für den Auslandsaufenthalt eingereicht werden z.B. Zusage Studien- oder Praktikumsplatz, Zusage Summer / Winter School oder Betreuungszusage bei Abschluss- und Studienarbeiten.
Auswahlverfahren und -kriterien
Das Mobilitätsstipendium wird nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben, d.h. nach der Reihenfolge der eingegangenen förderfähigen Bewerbungen. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Bewerbung an, nicht auf den Zeitpunkt der Ausreise oder der Rückkehr.
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen.