Abzüglich der über die Vorabquoten vergebenen Plätze werden 76 % der Studienplätze nach dem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Hierbei kann die HZB-Note durch:
boniert, also verbessert, werden.
Durch die Bonierung ergibt sich die sogenannte Verfahrensnote. Die Punkte Wartezeit, Freiwilligendienst und einschlägige Berufsausbildung sind kombinierbar. Somit werden mehrere Bonierungen aufaddiert, sofern diese vorliegen. Eine Verbesserung der HZB-Note ist insgesamt allerdings maximal bis zur Verfahrensnote von 0,7 möglich. Auch beim Auswahlverfahren der Hochschule gelten die nachrangigen Kriterien Dienst und Los (siehe oben) bei Notengleichheit analog.
Im Rahmen der Online-Bewerbung werden die oben genannten Punkte abgefragt. Basierend auf Ihren entsprechenden Angaben wird die korrekte Verfahrensnote berechnet und fließt entsprechend in die Studienplatzvergabe ein. Bitte nehmen Sie die Eingaben gewissenhaft vor, da falsche Angaben dazu führen können, dass eine möglicherweise ausgesprochene Zulassung wieder zurückgenommen werden muss. Ihre Verfahrensnote können Sie im Bewerbungsportal einsehen unter "Studienbewerbung - Antragsdetails anzeigen - Verfahrensnote".
Im Falle einer Einschreibung müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Freiwilligendienst bzw. die Ausbildung, zusammen mit weiteren Unterlagen, beim Studierendenservice einreichen. Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Einschreibung noch kein finaler Nachweis (z.B. Ausbildungszeugnis oder Dienstbescheinigung) vorliegen, kann dieser bis spätestens zum 31.03. (Sommersemester) / 30.09. (Wintersemester) nachgereicht werden. In diesen Fällen muss zur Einschreibung aber alternativ eine Vorabbescheinigung (des Arbeitgebers) eingereicht werden, aus der hervorgeht, wann die Ausbildung bzw. der Dienst abgeschlossen sein wird.