Auswahlgrenzen und Vergabeverfahren (NC)

Bei der Auswahlgrenze (auch Orts-NC oder NC) handelt es sich um den, für eine Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang, jeweils notwendigen Notendurchschnitt. Dieser steht nicht bereits im Vorfeld fest, sondern ergibt sich erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist anhand der eingegangenen Bewerbungen. Der Orts-NC gibt dabei an, mit welchen Werten der letzte Studienplatz für diesen Studiengang vergeben wurde. Das bedeutet nicht, dass Sie in einem folgenden Semester auch mit diesen Werten einen Platz erhalten. Die hier veröffentlichten Auswahlgrenzen beziehen sich jeweils auf das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs (Informationen zum NC bei höheren Fachsemestern finden Sie weiter unten).


Hinweis:
Das Vergabeschema hat sich zum Wintersemester 2022/23 verändert. Somit sind die vorher veröffentlichten Werte für das "Auswahlverfahren der Hochschule" nicht mehr zwingend aussagekräftig.

Die Studienpätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden an der HSBI, gemäß „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein Westfalen“ (VergabeVO NRW), nach folgendem Schema vergeben:

Vorabquoten

Eine gewisse Anzahl an Studienplätzen ist für bestimmte Personengruppen reserviert:

 

Sofern sie über die Vorabquoten keinen Platz erhalten, gehen Spitzensportler*innen, Härtefälle und Minderjährige in die Hauptquoten über. Ebenso werden aber auch freibleibende Plätze der Vorabquoten über die Hauptquoten vergeben.

Hauptquoten
Leistungsquote (HZB-Note)

Abzüglich der über die Vorabquoten vergebenen Plätze werden 20 % der Studienplätze nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB - Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife) vergeben. Sollten zwei oder mehrere Personen die gleiche Note haben, erhält die Person einen höheren Ranglistenplatz, die einen mindestens sechsmonatigen Dienst (FSJ, Wehrdienst, etc.) absolviert hat. Trifft das auf keine oder mehrere Personen zu, entscheidet im nächsten Schritt das Los.

Auswahlverfahren der Hochschule

Abzüglich der über die Vorabquoten vergebenen Plätze werden 76 % der Studienplätze nach dem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Hierbei kann die HZB-Note durch:

boniert, also verbessert, werden.

Durch die Bonierung ergibt sich die sogenannte Verfahrensnote. Die Punkte Wartezeit, Freiwilligendienst und einschlägige Berufsausbildung sind kombinierbar. Somit werden mehrere Bonierungen aufaddiert, sofern diese vorliegen. Eine Verbesserung der HZB-Note ist insgesamt allerdings maximal bis zur Verfahrensnote von 0,7 möglich. Auch beim Auswahlverfahren der Hochschule gelten die nachrangigen Kriterien Dienst und Los (siehe oben) bei Notengleichheit analog.

Im Rahmen der Online-Bewerbung werden die oben genannten Punkte abgefragt. Basierend auf Ihren entsprechenden Angaben wird die korrekte Verfahrensnote berechnet und fließt entsprechend in die Studienplatzvergabe ein. Bitte nehmen Sie die Eingaben gewissenhaft vor, da falsche Angaben dazu führen können, dass eine möglicherweise ausgesprochene Zulassung wieder zurückgenommen werden muss. Ihre Verfahrensnote können Sie im Bewerbungsportal einsehen unter "Studienbewerbung - Antragsdetails anzeigen - Verfahrensnote".

Im Falle einer Einschreibung müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Freiwilligendienst bzw. die Ausbildung, zusammen mit weiteren Unterlagen, beim Studierendenservice einreichen. Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Einschreibung noch kein finaler Nachweis (z.B. Ausbildungszeugnis oder Dienstbescheinigung) vorliegen, kann dieser bis spätestens zum 31.03. (Sommersemester) / 30.09. (Wintersemester) nachgereicht werden. In diesen Fällen muss zur Einschreibung aber alternativ eine Vorabbescheinigung (des Arbeitgebers) eingereicht werden, aus der hervorgeht, wann die Ausbildung bzw. der Dienst abgeschlossen sein wird.

Beruflich Qualifizierte (Studieren ohne (Fach-)Hochschulreife)

Abzüglich der über die Vorabquoten vergebenen Plätze werden 4 % der Studienplätze an  beruflich qualifizierte Bewerber*innen vergeben.

Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern sind für Bewerber*innen relevant, die einen Studiengangs- oder Hochschulwechsel anstreben. Hier richtet sich die Möglichkeit der Zulassung nach den verfügbaren Kapazitäten im jeweiligen Studiengang im gewünschten Semester. Weitere Information zu höheren Fachsemestern erhalten Sie hier.