Werden meine Studienleistungen aus dem Ausland an der HSBI anerkannt?

Ob und in welchem Umfang Ihre Studienleistungen auf Ihr Studium in Deutschland angerechnet werden können, sollten Sie im Vorfeld im Fachbereich klären. Zuständig sind hier grundsätzlich die Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV).

Bevor Sie abreisen, halten Sie ein einem Learning Agreement (LA) fest, welche Module Sie im Ausland belegen möchten und was Ihnen dafür an der HSBI angerechnet wird. Das LA unterschreiben Sie, Ihr PAV und die zuständige Person an der Gasthochschule. Wenn Sie im Ausland Ihre Kurswahl noch einmal ändern möchten, müssen Sie das mit Ihrem/Ihrer PAV klären und im LA festhalten.