Darf ich meinen Deutschnachweis nachreichen?

Eine Nachreichung ist nur möglich, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Wenn Sie nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse auf B2 Niveau haben und Sie demnächst eine anerkannte Sprachprüfung ablegen werden (und Sie alle weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen), können Sie ein Zulassungsangebot mit der Auflage erhalten, den Sprachnachweis nachzureichen. Bitte laden Sie in diesem Fall Ihre Anmeldung zur Sprachprüfung bei der Bewerbung hoch. Die Nachreichfristen sind: 30. November (bei Studienstart im Wintersemester) / 31. Mai (bei Studienstart im Sommersemester). Sollte zu den o.g. Fristen der Sprachnachweis nicht nachgereicht werden, erfolgt die Exmatrikulation.