Wirtschaftsrecht
Das Team Wirtschaftsrecht ist die Anlaufstelle für wirtschaftsrechtliches Know-how mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Circular Economy und Kunststoffe. Zentrale Aufgabe der Forschungsgruppe Wirtschaftsrecht im Transferprojekt InCamS@BI ist es, rechtliche Implikationen im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung von Beginn an bei der Ideenentwicklung mitzudenken. Zusätzlich befasst sich die Gruppe mit den rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Schaffung von Transferstrukturen an der Hochschule ergeben.
Im Fokus: Nachhaltikeitsgesetzgebungen
Das Team Wirtschaftsrecht ist eine von sieben Forschungsgruppen, die sich im interdisziplinären Projekt InCamS@BI einbringen. Die Expert:innen des Wirtschaftsrechts fokussieren sich auf Fragestellungen aus dem Bereich Nachhaltigkeit, die mit zirkulärer Wertschöpfung in Zusammenhang stehen.
Im Projekt InCamS@BI spielen Kunststoffe eine wesentliche Rolle. Die Forschungsaktivitäten der Fachgruppe Wirtschaftsrecht konzentrieren sich auf die Bereiche Abfall-, Chemikalien- und Produktrecht. Die Wirtschaftsrechtler:innen beschäftigen sich mit Fragen wie: Welche Eigenschaften muss ein Material erfüllen, um als Kunststoffrezyklat zu gelten? Wann endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes? Wann wird Abfall nach europäischem Chemikalienrecht wieder zu einem Stoff, Gemisch oder Erzeugnis?
Auch andere Regulierungen auf nationaler und EU-Ebene spielen für die Arbeit des Teams Wirtschaftsrecht eine wichtige Rolle. EU-Ökodesign-Verordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Verpackungsgesetz, Lieferkettenrichtlinie, Green-Claims-Directive, Corporate Sustainability Reporting Directive und die Taxonomie-Verordnung sind nur einige der dafür wichtigen Gesetze. Viele dieser Gesetze leiten sich aus dem Green Deal ab.
Gut zu wissen: Green Deal
Mit dem Green Deal hat sich die EU große Ziele gesetzt: Europa soll bis 2050 klimaneutral sein und bereits im Jahr 2030 mindestens 55 Prozent weniger Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 ausstoßen. Diese Meilensteine sollen dazu dienen, das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Das Vorhaben und die damit zusammenhängenden Regulierungen gelten als Erfolg für ein nachhaltiges Europa, aber es gibt Bedenken, ob die Umsetzung für Unternehmen praktikabel sind – insbesondere für kleine und mittlere sowie den klassischen Mittelstand. Ein großer Punkt ist dabei die große Vielzahl und Vielfältigkeit der Gesetze, die dabei helfen sollen, den Deal umzusetzen.
Herausforderungen und Chancen für Unternehmen
Neue EU-Ökodesign-Verordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz & Co: HSBI-Wirtschaftsjurist:innen unterstützen Wissenschaft und Wirtschaft mit Expertise
Pressemitteilung vom 18. Juli 2024 lesen
Gerade für Unternehmen bergen diese Gesetze einige Herausforderungen: Zum einen gibt es Unsicherheiten darüber, wie die Regelungen zu verstehen sind, gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist aber vor allem die schiere Vielfalt, gepaart mit einer hohen Novellierungsgeschwindigkeit, eine echte Hürde. Ein besonderes Anliegen des Teams Wirtschaftsrecht ist es deshalb, diese Unternehmen zu motivieren, sich in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, beispielweise über die Beteiligung an Debatten, durch Verbände oder im Gespräch mit der Politik. Nur, wenn sie so früh wie möglich praktische Beispiele liefern, können auch praxisgerechte Ergebnisse erzielt werden.
Außerdem hat das Team ein Modul-Projekt für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht erprobt, bei dem der Transfer im Mittelpunkt steht. Angelehnt an das Konzept eines Makeathons werden Unternehmen aus der Region eingeladen Challenges mitzubringen, welche die Studierenden dann in Teams bearbeiten. Der erste Lauf wurde im Sommersemester 2024 abgeschlossen. Auf weitere Unternehmen und neue Challenges für die nächste Veranstaltung freut sich das Team.
Das Recht als Innovationstreiber
Innovative Lösungen für den nachhaltigeren Einsatz von Kunststoffen soll das Transferprojekt InCamS@BI an der HSBI entwickeln. Diese Innovationen können durch verschiedene Anreize gefördert werden – einer der Innovationstreiber ist das Recht. Die Expert:innen wissen um die Bedeutung des Wirtschaftsrechts in der Umsetzung der Regulierungen: Eine Innovation kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie den rechtlichen Rahmenbedingungen genügt. Dies muss aber so geschehen, dass die Innovation daran nicht scheitert, sondern die rechtlichen Rahmenbedingungen von Beginn an mitgedacht werden und das Unternehmen möglichst wenig belasten.
Gemeinsam mit dem HSBI-Justiziariat in der Verwaltung arbeitet das Team die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten an der HSBI aus. Muster für Geheimhaltungsvereinbarungen, auch NDAs (Non-Disclosure-Agreements) genannt, hat das Team bereits in Abstimmung mit dem Justiziariat entwickelt. Diese kommen zum Beispiel bei Veranstaltungen wie Expert Panels oder Makeathons zum Einsatz, also immer dann, wenn vertrauliche Gespräche geführt werden und Unternehmen beispielsweise Informationen einbringen, die nicht nach Außen gelangen sollen. Zudem entwickeln die HSBI-Jurist:innen Standardmuster für Verträge sowie Leitfäden, damit Kooperationsanfragen zügig bearbeitet werden können.
Forschungs- und Tätigkeitsschwerpunkte
- Identifizierung und Bearbeitung rechtlicher Forschungsfragen in Bezug auf die R-Strategien bei Kunststoffen, insbesondere im Rahmen der Entwicklung technischer Lösungen
- Vermittlung der Bedeutung von europäischen und nationalen Regelungen auf die Entwicklung einer Circular Economy
- Vermittlung der Bedeutung wirtschaftsrechtlicher Kompetenzen in der Lösungsentwicklung und interdisziplinären Zusammenarbeit
- Erarbeitung einer Blaupause für den Transfer der Hochschule unter Einbindung des HSBI-Justiziariats:
- Clusterung der rechtlichen Anforderungen an Transfertätigkeiten der Hochschule und Darstellung in Leitfäden
- Leitfäden für die vertragliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Unternehmen
Angebote im Rahmen von InCamS@BI
Die Forschungsgruppe arbeitet an folgenden Angeboten im Rahmen des Transferprojekts InCamS@BI mit:
Fragen
Die Kolleg:innen aus der InCamS@BI-Forschungsgruppe Wirtschaftsrecht sind die richtigen Ansprechpartner:innen, wenn es um folgende Fragen geht:
- Rechtliche Fragestellungen rund um das Recycling von Kunststoffen
- Fragestellungen zu EU- und nationalen Regelungen in Hinblick auf Circular Economy
- Erstbegutachtung / Einschätzung von Vertragsdokumenten im Zusammenhang mit dem Transfer
Das Team
Die Kontaktdaten der InCamS@BI-Forschungsgruppe finden Sie hier: Team Wirtschaftsrecht.
Kristin Maoro, LL.M.
Werdegang
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der HSBI (09/2018 - 05/2022)
- Praktika in den Rechtsabteilungen der Dr. August Wolff GmbH & Co. KG, Arzneimittel- und Kostemikbranche (05/2021 - 09/2021); tesa SE, Selbstklebelösungen für Verbraucher / Industrie (03/2022 - 08/2022); Deutsche Bank AG, Kreditinstitut (02/2023 - 03/2023)
- Masterstudium Wirtschaftsrecht Vertragsgestaltung an der HSBI (09/2022 - 03/2024)
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Referentin für Wirtschaftsrecht) an der HSBI im Projekt InCams@BI (seit 04/2023)
- Lehrkraft für besondere Aufgaben (seit 04/2024)
Expertise
- Kenntnisse in Gebieten des Allgemeinen Zivil-, Wirtschafts- und Handelsrechts
- Vertragsprüfung, Vertragserstellung, Vertragsgestaltung
- Kentnisse im Bereich Corporate Governance (Richtlinien-Reportiing, Risikomanagement, interne Kontrollsysteme, Compliance Management)
- Rechtsangelegenheiten im Bereich Forschung und Transfer
- Kunststoff-, Abfall- und Chemikalienrecht
- Deutsches und europäisches Nachhaltigkeitsrecht, insb. Green Deal Gesetzgebung
Forschungsschwerpunkte
- Kunstoffgesetzgebung und Gesetzgebung zum Reycycling
- Gesetzespakete und Initiativen im Rahmen des EU Green Deals betreffend die Politikbereiche: Klima, Umwelt, Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und nachhaltiges Finanzwesen
- Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Unternehmen
Publikationen
K. Maoro, Regulierungsdichte in der EU am Beispiel des Themas Nachhaltigkeit unter Beachtung der Einflussmöglichkeiten von Unternehmen auf die Gestaltung von Gesetzen, 2024.
Prof. Dr. Christiane Nitschke
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz, Passau und Lausanne (1986 bis 1990) mit anschließender Referendarzeit und Promotion
- LL.M.-Studium an der University of Texas at Austin (1994/1995)
- Rechtsanwältin im Bereich Mergers & Acquisitions und Umstrukurierungen, u.a. bei Oppenhoff & Rädler (1995 bis 2003)
- Begleitung der internationalen Expansion der Ecclesia Gruppe als Syndikus-Anwältin (2003 bis 2015)
- Lehraufträge (2004 bis 2011) und Professur zur Vertretung (2012 bis 2014) an der FH Bielefeld in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationale Vertragsgestaltung
- seit 2015 Professur an der HSBI, Studiengangsleitung + Pohlsche Heide und Projekt Hans
Expertise
- Deutsches und Europäisches Individualarbeitsrecht und Kollektives Arbeitsrecht, einschließlich Arbeitsschutzrecht
- Deutsches und Europäisches Nachhaltigkeitsrecht, insb. Green Deal Gesetzgebung
- Kunststoff-, Abfall- und Chemikalienrecht
- Vertragsgestaltung, inbesondere im internationalen Kontext
- Lehre, C4-Projekt
Forschungsschwerpunkte
- Deutsches und europäisches Recht der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability und Product Sustainability) und seine Umsetzung im Unternehmenskontext
- Einflussmöglichkeiten gesellschaftlicher Akteure, insbesondere der (mittelständischen) Wirtschaft, auf die Rechtsetzung
- Nutzung von KI und anderer digitaler Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung der neu geschaffenen rechtlichen Anforderungen
- Aufbau von Transferstrukturen aus Hochschule in Gesellschaft und Wirtschaft
Unterstützt die Fachgruppe bei Bedarf:
Prof. Dr. Daniel Antonius Hötte
Werdegang
- 2001-2005: Studium der Rechtswissenschaften, Westf. Wilhelms-Universität Münster
- 2006-2008: Referendariat mit Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft, Hengeler Mueller und Slaughter & May (London) sowie arvato systems / Bertelsmann
- 2009: Zulassung als Rechtsanwalt
- 2009-2010: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM - zivilrechtliche Abteilung, Prof. Dr. Hoeren), Westf. Wilhelms-Universität Münster
- 2010: Promotion (Thema der Dissertation: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentrecht) - Dissertationspreis 2010 der Forschungsstelle für gewerblichen Rechtsschutz, Westf. Wilhelms-Universität Münster
- 2010-2016: Tätigkeit als Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer
- 2014: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- 2016: Professur für Wirtschaftsrecht an der FH Bielefeld
- 2017: Of Counsel in einer mittelständischen Kanzlei
- 2018: Legal Tech Education (Projekt: Herausforderungen der juristischen Ausbildung durch Legal Tech)
- 2018: Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre (Projekt: Applied Legal Tech Design)
- 2019: Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre (Projekt: Artificial Intelligence in Law & Business)
- 2019: DaLis@OWL (Date Literacy Skills – Projektleitung)
- 2021: Projekt: re-mastering LL.M. Business Law
- 2021: Schwerpunktprofessur Career@BI – Center for Cooperation and Career Management
- 2022: Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
- 2022: Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) - IAPP | International Association of Privacy Professionals
Forschungsschwerpunkte
- Zivilrecht
- Geistiges Eigentum und Kartellrecht
- Digitalisierung und Zukunft des juristischen Arbeitens
- Vertragsgestaltung und vorsorgende Rechtspflege
- IT-Recht
- Datenschutz
Publikationen
Die Publikationen sind hier hinterlegt.