Am Montag, 13.1.2020 um 17:00 Uhr spricht die Rechtsanwältin Sandra Freischem über Urheberrechte im Bereich Gestaltung.
Als Gestalter sind wir Urheber unserer Werke: Wir können bestimmen, wer und wie andere unser Werk nutzen dürfen. Diese Werke können z.B. Kunst, Fotografie, Visual Design, Filme oder auch Software sein. Bereits im Studium entstehen Fragen zur Nutzung von anderen Arbeiten oder dem Schutz des eigenen Werks.Wo liegen die Grenzen genau? Wie funktionieren Nutzungsrechte und Konsequenzen wie Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz?Sandra Freischem ist Syndikus Anwältin bei der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Bonn.