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H5P - Interaktive Lernelemente
H5P ist eine Open-Source-Software, mit der man interaktive Aufgaben und Übungen gestalten kann. Sie ermöglicht es jedem, interaktive Inhalte zu erstellen, zu veröffentlichen und zu teilen. H5P verfügt über mehr als 40 verschiedene Aufgaben- bzw. Inhaltstypen (Content Types). Diese reichen von einfachen Quizfragen bis zu der Möglichkeit, interaktive Videos, Szenarien oder Präsentationen zu erstellen.
Alles, was man dazu braucht, ist ein Webbrowser und eine Website, auf der das H5P-Plugin installiert ist oder eine H5P-Editorsoftware die man als Ersteller*in nutzt.
Alles, was man dazu braucht, ist ein Webbrowser und eine Website, auf der das H5P-Plugin installiert ist oder eine H5P-Editorsoftware die man als Ersteller*in nutzt.
H5P & OER - Frequently asked questions
Ist H5P für OER geeignet?
Ja, Sie können H5P-Elemente problemlos als OER veröffentlichen. H5P ist ein sehr beliebtes OER-Werkzeug für interaktive Elemente.
Womit kann ich H5P-Elemente erstellen?
Wir empfehlen mit dem Tool "Lumi" zu arbeiten. Lumi ist eine Desktop-App, mit der Sie interaktive Inhalte mit dutzenden verschiedener Inhaltstypen erstellen, bearbeiten, anzeigen und weitergeben können. Es ist kostenlos und Open Source. Die Lumi-Anwendung und die produzierten Dateien (also die .H5P-Dateien und die möglichen Exportdateien wie .HTML oder SCORM) liegen lokal auf dem eigenen Rechner.
Alternativ können Sie auch auf h5p.com und dessen eigener Speichercloud arbeiten, um die über 50 verschiedenen Inhaltstypen zu nutzen. Auf H5P.com kann man selbst entscheiden, ob Inhalte geteilt und öffentlich sein sollen oder privat. Allerdings ist H5P.com mittlerweile kostenpflichtig! Sie können nur noch "Testinhalte" dort für 30 Tage kostenfrei erstellen. Für den ersten Einstieg in das Thema H5P können Sie sich auch kostenfrei auf h5p.org anmelden - dort dürfen Sie einige verschiedene Inhaltstypen ausprobieren - allerdings sind diese dann immer auch öffentlich sichtbar.
Ist H5P kostenlos?
- Die Software H5P ist kostenlos. Es steht sogar ihr Quelltext zur Verfügung. Jeder kann sich H5P kostenlos herunterladen und auf einem geeigneten eigenen Server installieren und selbst betreiben.
Für den ersten Einstieg in das Thema H5P können Sie sich kostenfrei auf h5p.org anmelden - dort dürfen Sie einige verschiedene Inhaltstypen ausprobieren - allerdings sind diese dann immer auch öffentlich sichtbar ("H5P.org provides a free service for trying out H5P before installing it on your own site or signing up for H5P.com. Be aware that all test content created on H5P.org is publicly available.") - Die Nutzung der Plattform h5p.com, auf der auch die Software H5P läuft, ist nicht kostenlos. Sie können nur noch "Testinhalte" dort für 30 Tage kostenfrei erstellen. Man braucht nichts selbst installieren, bezahlt hier aber für den Betrieb des Servers, für Premium-Hilfe und einige exklusive Funktionen wie beispielsweise kooperatives Erstellen von Inhalten, besseres Reporting oder LTI-Anbindung an verschiedene andere Systeme. Außerdem wird die Weiterentwicklung der kostenlosen Software H5P durch Einnahmen aus dem Betrieb der Plattform h5p.com finanziert.
Kann ich H5P auf ORCA.nrw hochladen?
Ja, auf das Landeportal ORCA.nrw können die H5P-Elemente als Datei hochgeladen werden (z.B. als SCORM-Element oder HTML-Datei).
Kann ich Videos in H5P einbinden?
Wenn Sie ein eigenes Lehrvideo erstellt haben, können Sie diese Videodatei als Basis z.B. für das H5P-Element "Interaktives Video" benutzen und die Videodatei in das H5P-Element hochladen. Alternativ können Sie im Interaktiven Video auch einen YouTube-Link oder eine andere Video-URL einfügen (z.B. Link zu Vimeo Pro oder Panopto).
Darf ich Youtube-Links verwenden und dann mein H5P-Element als OER veröffentlichen?
Fall 1: Youtube-Video in einem beliebigen H5P-Element verlinken oder einbetten
Sie dürfen Youtube-Videos verlinken oder einbetten.
Das Verlinken bzw. Einbetten urheberrechtlich geschützter Inhalte unter bestimmten Umständen kann doch eine urheberrechtlich relevante Handlung, konkret eine öffentliche Zugänglichmachung darstellen. Das ist dann der Fall, wenn das Werk, auf das verlinkt wird, nicht mit Willen des/der Rechteinhaber*in ins Internet gestellt wurde und der/die Linksetzer*in dies wusste oder wissen musste.
Ist das verlinkte Werk hingegen legal im Internet verfügbar und kann ohne Zugangssperren zu der verlinkten Seite abgerufen werden, stellt die Verlinkung bzw. Einbettung keine öffentliche Zugänglichmachung dar und ist damit urheberrechtlich irrelevant. Das gilt aber nur dann, wenn das eingebettet Werk auf den ursprünglichen Servern liegt und nicht kopiert wird.
(Quelle: FAQ der Rechtsinformationsstelle DH.NRW "Darf ich urheberrechtlich geschützte Inhalte auf einer Website verlinken bzw. mittels Links einbettet?"; zuletzt abgerufen am 29.11.2022)
Fall 2: Youtube-Video in einerm H5P-Interaktiven Video verwenden
Die Verwendung von YouTube-Videos in H5P-Interaktiven Videos ist zulässig, solange der Gesamteindruck des ursprünglichen Werkes nicht verändert wird und durch ihre Verwendung kein anderer Sachzusammenhang suggeriert werden könnte.
Es kommt also darauf an, ob eine Veränderung des Gesamteindrucks entsteht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Verwendung möglich. Wird allerdings durch das Einfügen der Elemente der Gesamteindruck verändert, ist eine Verwendung ohne Erlaubnis des:der Urheber:in nicht erlaubt.
Wenn Sie Fremdvideos (z.B. aus YouTube) in H5P-interaktive Videos einbinden und das dann als OER veröffentlichen wollen, kann das als eine „Veränderung“ des Videos gelten und dafür braucht man die Erlaubnis des/der AutorIn. "Bearbeitungen eines Werkes" dürfen gem. § 23 UrhG nur mit Zustimmung des:der Urheber:in veröffentlicht oder verwertet werden. Und Veröffentlichen machen Sie bei einer Lizenzierung als OER.Die „drübergelegten“ Elemente (z.B. die Quizfragenbox) sind dabei nicht das Problem. Denn diese heben sich technisch, inhaltlich und gestalterisch deutlich von dem ursprünglichen Werk ab und gelten nicht als Bearbeitung.
Wird das ursprüngliche Werk aber durch die Formulierung oder die Gestaltung in den darüberliegenden Elementen oder durch das Stoppen des Videos auch inhaltlich in einen anderen Kontext gesetzt und dadurch der Gesamteindruck des ursprünglichen Werkes verändert, so dürfte es sich wohl eher um eine Bearbeitung handeln. Das wäre u.E. z.B. dann der Fall, wenn der Eindruck bei den Zuschauenden entsteht, dass das ursprüngliche Werk, bspw. ein urheberrechtlich geschütztes Video, und die „drübergelegten“ Elemente zusammengehörig sind und das Video nicht mehr als eigenständiges Werk, getrennt von den hinzugefügten Elementen, erkennbar ist.
Zur Frage wer das eigentlich prüft, sagt die Rechtsinformationsstelle der DH.NRW folgendes:
- Grundsätzlich obliegt es dem:der Verwender:in, zu prüfen, ob er:sie durch das Einfügen darüber liegender Elemente den Gesamteindruck verändert. Kommt er:sie zu dem Ergebnis, dass eine Veränderung vorliegt, muss er:sie die Erlaubnis des:der Rechteinhaber:in einholen. Nun kann es natürlich passieren, dass der:die Verwender:in der Meinung war, dass keine Veränderung des Gesamteindrucks vorlag und deswegen das Video benutzt wurde; der:die Rechtsinhaber:in findet aber durchaus, dass eine Veränderung vorliegt und deshalb aufgrund einer möglichen Urheberrechtsverletzung klagt. In einem solchen Fall obliegt es letztendlich dem Gericht bzw. dem:der Richter:in zu entscheiden, ob eine Veränderung des Gesamteindrucks vorliegt. Es wird also deutlich, dass die Beurteilung letztendlich immer sehr subjektiv erfolgt und von der Person abhängt, die diese Beurteilung vornimmt.
- Aus diesem Grund gibt es auch keine abschließende Antwort auf die Frage geben, da das im Zweifel angerufene Gericht dies (leider) durchaus anders sehen kann. Dies liegt maßgeblich auch daran, dass die Maßstäbe zur Beurteilung sehr pauschal und vage sind. Ob eine Veränderung des Gesamteindrucks vorliegt, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab und bedarf einer eingehenden individuellen Prüfung. Wichtig ist dabei insbesondere, ob der Kontext, in dem das Video steht, durch das Einfügen der Elemente verändert wird. Ist dies der Fall, so ist wohl von einer Veränderung des Gesamteindrucks auszugehen. Ist das fremde Video hingegen noch immer als eigenständiges Werk unabhängig von den eingefügten Elementen erkennbar, so könnte keine Veränderung des Gesamteindrucks vorliegen.
(Quelle: Auskunft der Rechtsinformationsstelle DH.NRW an die Autorinnen vom 25.11.2022)
Alternative: Bitten Sie die Urheber des YouTube-Videos um das Nutzungsrecht für Ihren Zweck
H5P-Elemente mit dem Editor LUMI erstellen
Was ist Lumi?
LUMI ist ein H5P-Editor der lokal auf dem eigenen Rechner arbeitet. Es ist ein kostenloses und quelloffenes Produkt. Es wird von zwei Lehrern in ihrer Freizeit entwickelt, gepflegt und unterstützt, mit dem Ziel, digitale Bildung für alle zugänglicher, individueller und spannender zu machen.
Lumi läuft als Desktop-Programm auf Ihrem Computer. Die Dateien liegen lokal auf dem eigenen Rechner.
Mit Lumi können Sie H5P-Inhalte erstellen oder gefundene H5P-Inhalte importieren.
Lumi läuft als Desktop-Programm auf Ihrem Computer. Die Dateien liegen lokal auf dem eigenen Rechner.
Mit Lumi können Sie H5P-Inhalte erstellen oder gefundene H5P-Inhalte importieren.
https://lumi.education/de
Wie kann ich mit Lumi Lernmaterial nachnutzen oder erstellen?
Lumi nutzt das Dateiformat H5P, eine Arbeitsdatei, aus der am Ende das fertige Lernmaterial für die Studierenden erzeugt wird. Um Lernmaterial mit Lumi zu erstellen, öffnen Sie die Desktop-App, starten den H5P-Editor und wählen entweder "Ein vorhandenes H5P öffnen", wenn Sie eine schon bestehende H5P-Datei nachnutzen wollen, oder alternativ "Ein neues H5P erstellen". Speichern Sie die H5P-Datei Ihres Lernmaterials immer ab (Datei > Speichern als). So können Sie (oder andere Lehrende, denen Sie Ihr Material zur Verfügung stellen) nachträglich noch Anpassungen vornehmen.
Wie Wie kann ich meinen Studierenden mit Lumi gestaltetes Lernmaterial bereitstellen?
Nachdem Sie Lernmaterial in Lumi erstellt haben, können Sie es als HTML-Datei exportieren, um es Ihren Studierenden z. B. per E-Mail oder in ILIAS bereitzustellen. Ihre Studierenden können eine HTML-Datei herunterladen und in ihrem Internet-Browser öffnen. Um eine HTML-Datei zu erzeugen, klicken Sie nach dem Erstellen eines H5P-Elements in Lumi oben links auf Datei > Exportieren > All-in-One-HTML-Datei.
Alternativ können Sie auch eine SCORM-Datei exportieren und diese in ILIAS als SCORM-Lernmodul nutzen.
Alternativ können Sie auch eine SCORM-Datei exportieren und diese in ILIAS als SCORM-Lernmodul nutzen.
Wie kann ich mein Lernmaterial als OER zur Nachnutzung bereitstellen?
Wenn Sie anderen Lehrenden die Möglichkeit geben wollen, Ihre H5P-Elemente nachzunutzen, sollten Sie zunächst in Lumi die dafür relevanten Metadaten (Lizenz, Rechteinhaber*in usw.) hinterlegen. Klicken Sie dafür auf Metadaten neben dem Titel Ihres H5P-Elements und geben Sie die nötigen Daten ein. Für die Nachnutzung ist es sinnvoll, nicht nur die fertige HTML-Datei (Datei > Exportieren > All-in-One-HTML-Datei) bereitzustellen, sondern auch die H5P-Datei des Lernmaterials, also die Arbeitsdatei (Datei > Speichern). An dieser können andere Lehrende nachträglich noch Anpassungen vornehmen und diese im Änderungsprotokoll vermerken, das bei den Metadaten zu finden ist. Die HTML-Datei und die H5P-Datei können gemeinsam in einem ZIP-Ordner bereitgestellt werden.
Websites
Erste Schritte mit Lumi erklärt die Universitätsbibliothek der Technischen Universität Hamburg. Dieses Werk ist – sofern keine gesonderte Kennzeichnung vorliegt – unter Creative Commons Attribution 4.0 International License lizenziert.